Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
(EPBD, 2010)
Nach 2020 soll Energieverbrauch neuer Häuser gegen Null gehen
Die verschärfte Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schreibt vor, dass alle neuen Gebäude in der EU ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern (nearly zero-energy-buildings) gebaut werden müssen.
Neubauten der öffentlichen Hand müssen diese Anforderung sogar bereits zwei Jahre früher (also ab 2019) erfüllen. Für 2015 ist ein Zwischenziel angesetzt: Zu diesem Zeitpunkt müssen die Mitgliedstaaten darlegen, wie sie die gesetzten Vorgaben erreichen wollen.
Erweiterung und Sanierung von Altbauten
Da schlecht gedämmte Bestandsgebäude großen Anteil am hohen Gebäudeenergieverbrauch haben, hat die EU weiter entschieden, dass – wann immer ein Altbau erweitert oder umfassend saniert wird – der neu geschaffene Gebäudeteil oder das gesamte Gebäude die Mindestanforderungen an Neubauten erfüllen muss.
Jedes neu eingebaute Fenster muss ein Energiesparfenster sein, jedes neue Dach gemäß Neubaustandard gedämmt werden, jeder neue Heizkessel den Vorgaben der geltenden EnEV entsprechen.
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