Fachbegriffe und Abkürzungen:
Vor-Ort-Energieberatung
Der Begriff „Vor-Ort-Beratung“ leitet sich ab aus der Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort. Abgewickelt wird das Programm vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die von der Bundesregierung bereits seit 1998 finanziell geförderte Vor-Ort-Energieberatung ist eine vertiefte Individualberatung am Objekt zu Gebäudehülle und Heizung. Sie wird durch qualifizierte, unabhängige Ingenieure bzw. Gebäudeenergieberater (HWK) durchgeführt.
Unter finanzieller Beteiligung der Beratungsempfänger werden bei Altbauten nach einer Gebäudediagnose Vorschläge zur energetischen Optimierung von Wärmeschutz und Heizungsanlagen (einschließlich der möglichen Nutzung erneuerbarer Energien) in einem umfassenden Beratungsbericht dargestellt und den Hausbesitzern erläutert.
Die Antragsstellung für eine Beratungsförderung ist für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Mehrfamilienhäuser möglich und erfolgt durch die ausführenden Energieberater.
Seit Februar 2010 ist ibw anerkannt als antragsberechtigter Energieberater für die förderfähige “Vor-Ort-Beratung” des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.
Interesse geweckt?
Bitte senden Sie mir eine Nachricht oder rufen Sie mich an.
Im persönlichen Dialog klären wir, worum es Ihnen geht und wie ich Sie am besten unterstützen kann.
Ich freue mich auf Sie!
Schreiben Sie mir
Lassen Sie mich in Ihrer Nachricht an info_at_i-b-w.net gern wissen, worum es Ihnen geht und wie ich Sie unterstützen kann.