Energieeffizienz in Unternehmen
Vorgehen, Förderprogramme und Praxisbeispiele
Die deutsche Industrie könnte 2020 im Vergleich zu 2008 jährliche Energiekosten von 4,4 Milliarden Euro einsparen, was 11 % ihres heutigen Energieverbrauchs entsprechen würde (gemäß Dena-Energieeffizienzkongress in Berlin, Dezember 2012). Die Energiekosten machen in vielen Betrieben bis zu 5 % vom Umsatz aus.
Doch besonders kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) fehlen oft Informationen über Einsparpotenziale. Um die nationalen Ziele des Klimaschutzes und der Energiewende zu erreichen, hat die Bundesregierung 2012 die Förderprogramme zur Erhöhung der Energieeffizienz in Unternehmen novelliert. Für Unternehmen bieten sie neben finanzieller Unterstützung vor allem das nötige Know-how für die Erzielung von Energie-, Kosten- und CO2-Einsparungen.
Investitionen müssen sich für Unternehmen, im Vergleich zu privaten Haushalten, meist sehr kurzfristig rechnen. Die Förderprogramme bestehen daher aus einer hohen Förderquote als nicht zurückzuzahlender (verlorener) Zuschuss zwischen 60 % und 80 % für Beratung und Planung von Maßnahmen. Investitionen in die Umsetzung von Maßnahmen werden mit verlorenen Zuschüssen zwischen 20 % und 30 % bzw. mit niedrigen Zinsen gefördert.
Fördervoraussetzung ist die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen als Experte für Energieeffizienz. Seine Aufgabe ist es, die Handlungsfelder Produktionstechnik, Haustechnik und Bautechnik zu betrachten und wirtschaftlich umsetzbare Einsparpotenziale aufzuzeigen. Der folgende Beitrag befasst sich mit den Anforderungen an die Vorgehensweise und die Qualifikation zur Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen.
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Kapitelübersicht Energieeffizienz in Unternehmen
Vorgehen für Energieeffizienz in Unternehmen
Potenzialanalyse:
Energieverbrauch im Branchenvergleich
Unternehmen interessieren sich zunehmend für das Thema Energieeffizienz. Dies gilt für energieintensive Betriebe nicht erst seit die Energiepreise kräftig steigen. Bei der Entscheidung, konkrete Schritte zu unternehmen, hilft eine Beurteilung der Energieverbrauchssituation im Vergleich zur Branche. Um eine solche Betrachtung vorzunehmen, müssen im Wesentlichen folgende betriebliche Daten zusammengestellt werden:
- Branche
- Energieverbräuche nach Energieträger
- Energiekosten
- Gebäudefläche
- Mitarbeiterzahl
- Jahresumsatz
Ein Sachverständiger für Energieeffizienz1 ermittelt damit eine datenbankbasierte Einstufung des Unternehmens und liefert anhand von Erfahrungswerten eine erste Beurteilung des vorhandenen Energiesparpotenzials.
[ 1 ] Von der KfW anerkannte Sachverständige für Energieeffizienz sind gelistet unter: www.kfw-beraterboerse.de.
Initialberatung:
Vor-Ort-Termin, Analyse und Einsparpotenziale
Im Rahmen einer Initialberatung werden unter anderem mithilfe einer Vor-Ort-Besichtigung und auf Basis einer Analyse vorhandener energietechnischer Daten erste Hinweise auf mögliche Energieeinsparpotenziale für alle Bereiche des Unternehmens gegeben.
Detailberatung:
Maßnahmenplan aufstellen
In der Detailberatung wird die Energieanalyse vertieft, um einen konkreten Maßnahmenplan aufzustellen. Ziel ist es, die Bereiche mit den größten energetischen Schwachstellen bzw. den größten Effizienzpotenzialen aufzuzeigen und zu priorisieren.
Abschlussbericht:
Die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen
Die Inhalte und Ergebnisse der Initial- und Detailberatung werden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Der Bericht beschreibt die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen, die erforderlichen Investitionen sowie deren Wirtschaftlichkeit.
Förderprogramme der KfW
KfW-Programm „Energieberatung Mittelstand“ (EBM) – Zuschuss
Mit dem Programm „Energieberatung Mittelstand“ profitieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von einem nicht zurückzuzahlenden Zuschuss aus dem staatlichen Fördertopf für die Energieberatung.
- Für eine Initialberatung durch einen Sachverständigen beträgt der Zuschuss bis zu 80 % der Beratungskosten, maximal 1.280 Euro. Ab Zeitpunkt der Zusage des Zuschusses kann der Beratungszeitraum bis zu drei Monate betragen.
- Für die im Regelfall mehrtägige Detailberatung beträgt der Zuschuss bis zu 60 %, maximal 4.800 Euro. Diese Beratung muss innerhalb von acht Monaten abgeschlossen sein und kann auch unabhängig von einer Initialberatung beantragt werden.
Antragsvoraussetzung: Die jährlichen Energiekosten am zu untersuchenden Standort (Strom, Brennstoff, Fernwärme) betragen mehr als 5.000 Euro netto. Zudem werden weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt und der Jahresumsatz des Unternehmens liegt bei maximal 50 Mio. Euro bzw. einer Bilanzsumme von maximal 43 Mio. Euro. Die Beantragung des Zuschusses erfolgt über einen ortsnahen Regionalpartner der KfW, z. B. der IHK.
KFW-Energieeffizienzprogramm (Kredit) – Investitionskredit
Maßnahmen zur Energieeffizienz können mit einem zinsgünstigen Investitionskredit im Rahmen des KfWEnergieeffizienzprogramms finanziert werden. Unternehmen, die in Deutschland investieren wollen, profitieren von vergünstigten Zinssätzen ab 1 % p. a. effektiv.
Voraussetzung für ein Darlehen: Durch die neue Investition muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt erzielt werden. Ersatzinvestitionen – z. B. ein Austausch der Heizungsanlage – müssen eine Endenergieeinsparung von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre erreichen. Für Sanierung bzw. Neubau gelten die Vorgaben der EnEV, die einzuhalten bzw. zu unterschreiten sind. Das Erreichen dieser Energieeinsparziele muss für die Beantragung des Kredits durch einen Energieberater bescheinigt sein in Form der „Bestätigung zur Durchführung der Investitionsmaßnahme“.
Förderprogramm des BAFA
Zuschuss zur Investition in hocheffiziente Maßnahmen
Für Energieeffizienz-Investitionen steht KMU ab 01.10.2012 anstelle eines Kredits auch ein Zuschuss über das neue Förderprogramm „Investitionszuschüsse zum Einsatz hoch effizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand“2 zur Verfügung.
Als Querschnittstechnologien gelten:
- elektrische Motoren und Antriebe
- Pumpen
- raumlufttechnische Anlagen
- Druckluftsysteme
- Anlagen zur Wärmerückgewinnung
- Erneuerung von Beleuchtungssystemen
Förderfähig sind zudem:
- Dämmung von Rohrleitungen, Pumpen und Armaturen im Zusammenhang mit den genannten Querschnittstechnologien
- die zur Erstellung eines Energieeinsparkonzepts erforderliche Energieberatung
- die Anschaffung von Messtechnik zur Ermittlung des Energieverbrauchs
Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Unternehmen mindestens 5.000 Euro netto bei Einzelmaßnahmen bzw. mindestens 30.000 Euro netto bei der systemischen Optimierung investiert. Die Förderung bei Einzelmaßnahmen beträgt bei KMU 30 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Die jeweilige Höhe der Energieeinsparung bestimmt den Zuschussbetrag bei der systemischen Optimierung:
20 % Zuschuss bei einer Einsparung von 25 bis 35 %,
30 % Zuschuss bei nachgewiesener Energieeinsparung von über 35 %.
Das Fördervolumen beträgt bis zu 100.000 Euro je Antragsteller.
[ 2 ] Ausführliche Informationen sowie die zugehörige Richtlinie sind zu finden unter: www.bafa.de.
Praxisbeispiele für Energieeffizienzmaßnahmen
- Initialberatung für ein Fachhandelsunternehmen
- Detailberatung im Zuge der Erneuerung elektrischer Motoren in einer Gießerei
- Detailberatung: Nachrüstung einer Wärmerückgewinnung für eine Gießerei
Weitere Beispiele aus meiner Praxis finden Sie unter Fachbeiträge.
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