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ibw: Fachartikel & Blog

ingenieurbüro für energie- und gebäudetechnik

veröffentlicht: 13.07.2010 · Bertram Witz | ibw
aktualisiert: 17.03.2023 · Bertram Witz | ibw

Fachbegriffe und Abkürzungen:

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). In den Bereichen Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie nimmt es wichtige administrative Aufgaben des Bundes wahr.

Eine Kernaufgabe des Amtes ist die im Bereich Außenwirtschaft angesiedelte Ausfuhrkontrolle. Eingebunden in die Exportkontrollpolitik der Bundesregierung wirkt das BAFA als Genehmigungsbehörde in enger Kooperation mit anderen Bundesbehörden an einem komplexen Exportkontrollsystem mit. Die Ausfuhrkontrollen orientieren sich im Rahmen internationaler und gesetzlicher Verpflichtungen am Sicherheitsbedürfnis und außenpolitischen Interesse der Bundesrepublik Deutschland.

Zu den außenwirtschaftlich relevanten Aufgaben des BAFA gehört zudem die Durchführung der im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik der Europäischen Union getroffenen Einfuhrregelungen.

Schwerpunkt Wirtschaftsförderung und Mittelstand

Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung ist die Abwicklung von Programmen für kleine und mittlere Unternehmen. Mit der Wirtschafts- und Mittelstandsförderung stärkt das BAFA die Wettbewerbsfähigkeit von mittelständischen Unternehmen und Startups.

Das BAFA zahlt beispielsweise Zuschüsse für:

  • Junge innovative Unternehmen (INVEST – Zuschuss für Wagniskapital)
  • Unternehmerisches Know-how
  • Überbetriebliche Berufsbildungsstätten
  • Passgenaue Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie die Integration von ausländischen Fachkräften und Flüchtlingen
    (Willkommenslotsen)
  • Mobilitätsberatung für Auslandsaufenthalte von Auszubildenden und jungen Fachkräften
  • Innovativen Schiffbau
  • Junge innovative Unternehmen auf Leitmessen in Deutschland oder unterstützt Unternehmen bei ihren wirtschaftlichen Aktivitäten in Auslandsmärkten durch:
    • Maßnahmen zur Markterschließung
    • Gemeinschaftsstände des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland
    • Veranstaltungen und branchenspezifische Messen aus dem Bereich Energie

Das BAFA betreut den Wettbewerb für den Deutschen Wirtschaftsfilmpreis. Prämiert werden die besten Filme aus der und über die Wirtschaft. Der Wettbewerb verfolgt das Ziel, die Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge in der Bevölkerung zu vertiefen. Daneben erstellt das BAFA Bescheinigungen nach dem Filmförderungsgesetz für die Förderung durch die Filmförderungsanstalt.

Die Betreiber von Kernkraftwerken übermitteln dem BAFA jährlich eine Aufstellung der Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen
sowie Liquiditätsübersichten, um die Sicherung der Finanzierung für die künftigen Ausgaben für Stilllegung und Abbau der Anlagen sowie für die Verpackung radioaktiver Abfälle zu gewährleisten.

Mehr Informationen finden Sie unter www.bafa.de/Wirtschaft und Mittelstand

Schwerpunkt Energie

Im Energiesektor setzt das BAFA Fördermaßnahmen zur stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien, zur Energieeinsparung und für den deutschen Steinkohlebergbau um und wirkt an der Krisenvorsorge im Mineralölbereich mit. Das BAFA zahlt beispielsweise Zuschüsse für:

  • Energieberatungen für Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude
  • Energieberatungen im Mittelstand
  • Heizungen mit erneuerbarer Wärme (Solarhermie, Biomasse, Wärmepumpen)
  • Maßnahmen zur Heizungsoptimierung
  • Querschnittstechnologien
  • Pilotprojekte für Einsparzähler
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, Wärmenetze, Wärmespeicher
  • Kälte- und Klimaanlagen
  • Wärmenetzsysteme 4.0
  • Kleinserien-Klimaschutzprodukte, z. B. Schwerlastfahrräder
  • Elektrofahrzeuge und Plug In-Hybride (Umweltbonus)

Mit der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unterstützt das BAFA das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie konzeptionell in Fragen der Energieeffizienz und der Energieeinsparung und betreibt insbesondere die Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarktes.

Mit der Besonderen Ausgleichsregelung befreien sie stromkostenintensive Unternehmen anteilig von der EEG-Umlage und stärken so die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen.

Schließlich überprüft das BAFA die Einhaltung der Verpflichtung zum Durchführen von Energieaudits bei Nicht-KMU.

Mehr Information finden Sie unter www.bafa.de/Energie.

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