Menü

ibw: Fachartikel & Blog

ingenieurbüro für energie- und gebäudetechnik

veröffentlicht: 18.05.2010 · Bertram Witz | ibw
aktualisiert: 17.03.2023 · Bertram Witz | ibw

Energieausweis nach EnEV

Der Energieausweis, umgangssprachlich zum Teil auch Energiepass genannt, ist ein Dokument, das ein Gebäude energetisch bewertet.

Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen der Energieausweise werden in Deutschland in der Energieeinsparverordnung geregelt. Diese Rechtsnormen sollen die EG-Richtlinie 2002/91/EG (EPBD Energy Performance of Buildings Directive) über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in nationales Recht umsetzen.

Mehr Informationen zur Verordnung finden Sie in der Rubrik Normen und Gesetze: Energieeinsparverordnung

Warum ein Energieausweis nach EnEV beantragen?

Energieverbrauch und Energie sparen stehen im Fokus angesichts ständig steigender Kosten für Energie und für die Folgen des Klimawandels. Der Energieausweis hilft Ihnen, Ihre Immobilie nicht unter Wert zu verkaufen oder zu vermieten. Diesen Mehrwert können Sie in den langfristigen Werterhalt Ihres vermieteten Gebäudes investieren. Der Energieausweis liefert Ihnen hierzu wichtige Hinweise, welche Investitionen dabei besonders wirtschaftlich sind.

Deshalb mein Tipp: Kümmern Sie sich rechtzeitig um die Ausstellung eines Energieausweises. Wir unterstützen Sie gern. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Interesse geweckt?

Bitte senden Sie mir eine Nachricht oder rufen Sie mich an.
Im persönlichen Dialog klären wir, worum es Ihnen geht und wie ich Sie am besten unterstützen kann.

Ich freue mich auf Sie!

Schreiben Sie mir

Lassen Sie mich in Ihrer Nachricht an info_at_i-b-w.net gern wissen, worum es Ihnen geht und wie ich Sie unterstützen kann.

Rufen Sie mich an

Hauptsitz / Büro Weil am Rhein / Basel:
+49 (0)7621 5 10 95 48