Menü

ibw: Fachartikel & Blog

ingenieurbüro für energie- und gebäudetechnik

veröffentlicht: 08.01.2020 · Bertram Witz | ibw

Neue Förderbedingungen für erneuerbare Energien seit 01.01.2020

Zum 01.01.2020 wurden die Förderbedingungen für erneuerbare Energien umgestellt. Die zugehörigen „Richtlinien zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt“ wurden am 31.12.2019 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der große Unterschied zur bisherigen Förderung ist die Umstellung von einem Festbetrag zu einer Anteilsförderung. Es gibt zwei alternative Verfahren: das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Investitionszuschüsse, die KfW-Bankengruppe fördert durch Zinsverbilligungen und Tilgungszuschüsse. In der Aktualisierung zu unserem Fachbuch finden Sie die Möglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen sowie weitere Hinweise auf die neuesten Aktualisierungen. Eine Kurzzusammenfassung:

Wärmepumpen

Damit Sie für Kundenanfragen bestens gerüstet sind, erläutert unser Experte Alexander Sperr vom Bundesverband Wärmepumpen e.V.,

  • welche Fördermöglichkeiten es in welcher Höhe gibt,
  • welche technischen Voraussetzungen für die Förderung im Gebäudebestand gegeben sein müssen,
  • was zu den förderfähigen Investitionskosten zählt und was nicht,
  • und führt Details zur neuen Förderung auf, z. B. von Gas-Hybridheizungen durch das BAFA u. v. m.

Raumluftqualität und Behaglichkeit
unter Beachtung der EN 16798-1

Für die Auslegung von RLT-Anlagen beinhaltet die europäische Norm EN 16798-1 „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden – Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“ wichtige Grundlagen. Für eine optimale Raumluftqualität und Behaglichkeit spielen hierbei die Luftvolumenströme eine entscheidende Rolle.

Prof. Dr.-Ing. Thomas Hartmann von der HTWK Leipzig stellt in seinem Beitrag die nach der neuen Norm vorgegebenen Rechenverfahren und Methoden vor, mit denen die erforderlichen Luftvolumenströme bestimmt werden können:

  • Luftvolumenströme nach der wahrgenommenen Luftqualität
  • Luftvolumenströme nach der Verunreinigungskonzentration …

Weitere wichtige Inhalte

… die Sie auf den neuesten Stand der Technik bringen:

  • Geänderte Trinkwasserverordnung
  • Heizen mit Fernwärme
  • Direkt einsetzbare Muster „Vereinbarung zur Lüftungstechnik“, „Bedenkenanmeldung“ u. v. m.

Interesse geweckt?

Bitte senden Sie mir eine Nachricht oder rufen Sie mich an.
Im persönlichen Dialog klären wir, worum es Ihnen geht und wie ich Sie am besten unterstützen kann.

Ich freue mich auf Sie!

Schreiben Sie mir

Lassen Sie mich in Ihrer Nachricht an info_at_i-b-w.net gern wissen, worum es Ihnen geht und wie ich Sie unterstützen kann.

Rufen Sie mich an

Hauptsitz / Büro Weil am Rhein / Basel:
+49 (0)7621 5 10 95 48